Handelsregister
Das öffentliche Verzeichnis für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.
Im Handelsregister sind Unternehmen wie UG, GmbH oder eingetragene Kaufleute (e. K.) verzeichnet. Kleingewerbe und Freiberufler:innen müssen sich nicht eintragen lassen. Ein Eintrag bringt zusätzliche Pflichten (z. B. Firmierung, Bilanzierung), wirkt aber auch seriöser gegenüber Geschäftspartnern.
e. K.Eintragung
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
IHK-/HWK-BeitragPflichtbeitrag zur Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer für Gewerbetreibende.ScheinselbstständigkeitWenn du formal selbstständig bist, faktisch aber wie ein:e Angestellte:r arbeitest.UG (haftungsbeschränkt)Die „kleine GmbH“ – Haftungsschutz schon ab 1 € Stammkapital.EinzelunternehmenDie einfachste Rechtsform – du als Person bist das Unternehmen.Freiberufler:inSelbstständige in „freien Berufen“ – ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)Wenn ihr zu zweit oder mehr ohne großen Aufwand gründet.
