IHK-/HWK-Beitrag
Pflichtbeitrag zur Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer für Gewerbetreibende.
Wer ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch Mitglied der zuständigen Kammer (IHK oder Handwerkskammer) und zahlt einen Jahresbeitrag. Für Gründer:innen mit geringem Gewinn gibt es oft eine Beitragsbefreiung in den ersten Jahren und Freibeträge. Freiberufler:innen sind nicht betroffen.
IHKKammerGewerbe
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
ScheinselbstständigkeitWenn du formal selbstständig bist, faktisch aber wie ein:e Angestellte:r arbeitest.UG (haftungsbeschränkt)Die „kleine GmbH“ – Haftungsschutz schon ab 1 € Stammkapital.EinzelunternehmenDie einfachste Rechtsform – du als Person bist das Unternehmen.Freiberufler:inSelbstständige in „freien Berufen“ – ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)Wenn ihr zu zweit oder mehr ohne großen Aufwand gründet.GewerbeanmeldungDie Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt – Pflicht für die meisten Händler.
