GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Wenn ihr zu zweit oder mehr ohne großen Aufwand gründet.
Die GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammentun – formlos, ohne Mindestkapital. Alle Gesellschafter:innen haften persönlich und gesamtschuldnerisch. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht Pflicht, aber sehr zu empfehlen, um Aufgaben, Gewinnverteilung und Ausstieg zu regeln.
zwei Gründerpersönliche Haftung
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
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