Einzelunternehmen
Die einfachste Rechtsform – du als Person bist das Unternehmen.
Als Einzelunternehmer:in gründest du ohne Stammkapital und ohne Notar; du meldest nur ein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit an. Du haftest allerdings mit deinem Privatvermögen. Für die meisten Side-Hustles und Kleinunternehmen ist es die naheliegende Startform – ein späterer Wechsel zu UG oder GmbH ist möglich.
Einzelfirmavolle Haftung
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
Freiberufler:inSelbstständige in „freien Berufen“ – ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)Wenn ihr zu zweit oder mehr ohne großen Aufwand gründet.GewerbeanmeldungDie Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt – Pflicht für die meisten Händler.HandelsregisterDas öffentliche Verzeichnis für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.IHK-/HWK-BeitragPflichtbeitrag zur Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer für Gewerbetreibende.ScheinselbstständigkeitWenn du formal selbstständig bist, faktisch aber wie ein:e Angestellte:r arbeitest.
