Scheinselbstständigkeit
Wenn du formal selbstständig bist, faktisch aber wie ein:e Angestellte:r arbeitest.
Arbeitest du dauerhaft fast nur für eine:n Auftraggeber:in, bist weisungsgebunden und in deren Abläufe eingebunden, kann die Rentenversicherung das als Scheinselbstständigkeit werten. Folge sind Nachzahlungen von Sozialabgaben. Mehrere Kund:innen, eigene Arbeitsmittel und freie Zeiteinteilung sprechen für echte Selbstständigkeit.
SozialabgabenAuftraggeber
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
UG (haftungsbeschränkt)Die „kleine GmbH“ – Haftungsschutz schon ab 1 € Stammkapital.EinzelunternehmenDie einfachste Rechtsform – du als Person bist das Unternehmen.Freiberufler:inSelbstständige in „freien Berufen“ – ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)Wenn ihr zu zweit oder mehr ohne großen Aufwand gründet.GewerbeanmeldungDie Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt – Pflicht für die meisten Händler.HandelsregisterDas öffentliche Verzeichnis für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.
