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Rechtsform

Freiberufler:in

Selbstständige in „freien Berufen“ – ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.

Freiberufler:innen üben einen sogenannten Katalogberuf aus – etwa Designer:innen, Texter:innen, Entwickler:innen, Coaches oder Künstler:innen. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, zahlen keine Gewerbesteuer und können ihren Gewinn per EÜR ermitteln. Die Abgrenzung zum Gewerbe ist nicht immer eindeutig – im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Katalogberufkeine Gewerbesteuer
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe?

Freiberufler:innen üben einen sogenannten Katalogberuf aus (z. B. Design, Text, Beratung, Kunst) und melden sich direkt beim Finanzamt an – ohne Gewerbeamt und ohne Gewerbesteuer. Gewerbetreibende (z. B. Warenhandel) müssen dagegen ein Gewerbe anmelden und zahlen ab einem Gewinn über dem Freibetrag Gewerbesteuer.

Wer entscheidet, ob ich Freiberufler bin?

Letztlich das Finanzamt anhand deiner tatsächlichen Tätigkeit, nicht deine eigene Einschätzung. Bei Unsicherheit lohnt sich vorab eine Anfrage beim Finanzamt oder eine steuerliche Beratung, um eine spätere Umqualifizierung zu vermeiden.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Freiberufler?

Ja, §19 UStG ist unabhängig von Freiberufler-Status oder Gewerbe – es zählen nur die Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr).

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