Freiberufler:in
Selbstständige in „freien Berufen“ – ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.
Freiberufler:innen üben einen sogenannten Katalogberuf aus – etwa Designer:innen, Texter:innen, Entwickler:innen, Coaches oder Künstler:innen. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, zahlen keine Gewerbesteuer und können ihren Gewinn per EÜR ermitteln. Die Abgrenzung zum Gewerbe ist nicht immer eindeutig – im Zweifel entscheidet das Finanzamt.
Katalogberufkeine Gewerbesteuer
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)Wenn ihr zu zweit oder mehr ohne großen Aufwand gründet.GewerbeanmeldungDie Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt – Pflicht für die meisten Händler.HandelsregisterDas öffentliche Verzeichnis für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.IHK-/HWK-BeitragPflichtbeitrag zur Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer für Gewerbetreibende.ScheinselbstständigkeitWenn du formal selbstständig bist, faktisch aber wie ein:e Angestellte:r arbeitest.UG (haftungsbeschränkt)Die „kleine GmbH“ – Haftungsschutz schon ab 1 € Stammkapital.
