BBetriebsBuddy
Rechtsform

Freiberufler:in

Selbstständige in „freien Berufen“ – ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.

Freiberufler:innen üben einen sogenannten Katalogberuf aus – etwa Designer:innen, Texter:innen, Entwickler:innen, Coaches oder Künstler:innen. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, zahlen keine Gewerbesteuer und können ihren Gewinn per EÜR ermitteln. Die Abgrenzung zum Gewerbe ist nicht immer eindeutig – im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Katalogberufkeine Gewerbesteuer
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

Verwandte Begriffe

Verstanden – und jetzt umsetzen?

BetriebsBuddy macht aus dem Wissen einen konkreten Plan: was wann zu tun ist, mit Erinnerung an jede Frist. Ohne Beleg-Upload.