Rechnungs-Generator für Kleinunternehmer
Bereite eine Rechnung für nach § 19 UStG steuerfreie Umsätze vor. Die Vorlage zeigt die Angaben nach § 34a UStDV; prüfe deine Eingaben und die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung vor dem PDF-Druck.
Kleinunternehmer-Rechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 34a UStDV
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Trotzdem muss deine Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten — vereinfachte Anforderungen regelt § 34a UStDV. Die Vorlage bietet die entsprechenden Felder und zeigt deine Eingaben als Vorschau. Ob die Regelung auf deinen Umsatz zutrifft und die Angaben stimmen, musst du selbst prüfen.
Wichtig ist der Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung. Fehlt er, ist die Rechnung unvollständig.
Mindestangaben nach § 34a UStDV
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Deine Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Menge und Bezeichnung der Leistung oder Ware
- Das Entgelt (ohne Umsatzsteuer-Ausweis)
- Der Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kleinunternehmer-Rechnung: deine Fragen
Welche Angaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?+
Nach § 34a UStDV gehören dazu Name und Anschrift beider Parteien, deine Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt sowie ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Bei einer Gutschrift kommt die Bezeichnung „Gutschrift“ hinzu. Eine Rechnungsnummer ist praktisch, aber keine Mindestangabe nach § 34a UStDV.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?+
Nein. Solange du die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus und führst auch keine ab. Würdest du sie versehentlich ausweisen, schuldest du sie trotzdem dem Finanzamt.
Welcher Hinweis gehört auf die Rechnung?+
Ein klar erkennbarer Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Dieser Hinweis ist Pflicht und erklärt deinem Kunden, warum keine USt auftaucht.
Brauche ich eine fortlaufende Rechnungsnummer?+
§ 34a UStDV nennt für Kleinunternehmer-Rechnungen keine Rechnungsnummer als Mindestangabe. Eine eindeutige Nummer ist trotzdem hilfreich, um Zahlungen und Korrekturen zuzuordnen. Wenn du Nummern vergibst, nutze ein nachvollziehbares Schema.
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Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und Organisation. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Individuelle Fragen solltest du mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt klären.
Stand 2026-05-30.

