Rechnungs-Generator für Kleinunternehmer
Fülle die Felder aus und sieh deine § 19-Rechnung sofort in der Vorschau – ohne Umsatzsteuer, mit den wichtigsten Angaben nach § 34a UStDV. Als PDF speichern oder drucken.
Vorschau
Dein Name · Deine Anschrift
Rechnung
Nr. —
Rechnungsdatum: 15.06.2026
Leistungsdatum: —
| Beschreibung | Menge | Einzel | Summe |
|---|---|---|---|
| — | 1 | 0,00 € | 0,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Deine Anschrift
Steuernummer/USt-IdNr.: —
Diese Angaben fehlen noch: dein Name / Firmenname, deine Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, mindestens eine Position mit Preis. Sie gehören in der Regel auf eine vollständige Rechnung.
Diese Vorlage orientiert sich an § 34a UStDV und typischen Praxisangaben einer Kleinunternehmer-Rechnung. Sie ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfe die Angaben für deinen Einzelfall.
Kleinunternehmer-Rechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 34a UStDV
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Trotzdem muss deine Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie korrekt ist — vereinfachte Anforderungen regelt § 34a UStDV. Dieser Generator füllt genau diese Felder und erstellt dir sofort eine saubere Vorschau.
Wichtig ist der Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung. Fehlt er, ist die Rechnung unvollständig.
Diese Angaben gehören auf jede § 19-Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der Leistung oder Ware
- Das Entgelt (ohne Umsatzsteuer-Ausweis)
- Der Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kleinunternehmer-Rechnung: deine Fragen
Welche Angaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?+
Name und Anschrift beider Parteien, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, das Entgelt sowie der Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung. Eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?+
Nein. Solange du die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus und führst auch keine ab. Würdest du sie versehentlich ausweisen, schuldest du sie trotzdem dem Finanzamt.
Welcher Hinweis gehört auf die Rechnung?+
Ein klar erkennbarer Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Dieser Hinweis ist Pflicht und erklärt deinem Kunden, warum keine USt auftaucht.
Brauche ich eine fortlaufende Rechnungsnummer?+
Ja. Jede Rechnung benötigt eine einmalige, fortlaufende Nummer. Lücken oder Dopplungen solltest du vermeiden — ein einfaches Schema wie Jahr-laufende Nummer (z. B. 2026-014) reicht aus.
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Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und Organisation. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Individuelle Fragen solltest du mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt klären.
Stand 2026-05-30.

