Rechnung schreiben als Kleinunternehmer: Pflichtangaben und Fehler vermeiden
Was muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung, welcher §-19-Hinweis ist sinnvoll und welche Fehler solltest du vermeiden? Der ruhige Praxis-Guide mit Checkliste.
Eine Rechnung ist schnell geschrieben. Eine gute Rechnung ist etwas anderes: Sie ist eindeutig, vollständig, nachvollziehbar und passt zu deiner steuerlichen Situation. Gerade als Kleinunternehmer ist der wichtigste Punkt: Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Dafür brauchst du einen klaren Hinweis und eine Routine, die du jedes Mal gleich anwendest.
§ 34a UStDV
vereinfachte Angaben für Kleinunternehmer-Rechnungen
0 %
Umsatzsteuer auf Kleinunternehmer-Rechnungen
250 €
Grenze für Kleinbetragsrechnungen
Was eine Rechnung leisten muss
Eine Rechnung ist mehr als eine Zahlungsaufforderung. Sie dokumentiert, wer wem welche Leistung wann zu welchem Preis berechnet. Für deine Kundschaft ist sie ein Beleg. Für dich ist sie Teil deiner Buchhaltung. Für das Finanzamt muss sie später nachvollziehbar zeigen, was passiert ist.
Das heißt nicht, dass deine Rechnung kompliziert aussehen muss. Im Gegenteil: Die beste Kleinunternehmer-Rechnung ist schlicht. Keine dekorative Spielerei, keine unklaren Textblöcke, keine versteckten Summen. Sie beantwortet sauber: Wer stellt sie aus? Wer bekommt sie? Was wurde geliefert oder geleistet? Wann? Zu welchem Betrag? Unter welcher Nummer?
Tipp
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Gut zu wissen
Wenn du Kleinunternehmer bist, ist "schlicht" besonders wichtig: Der Rechnungsbetrag ist dein Endbetrag. Es gibt keine Netto-/Umsatzsteuer-/Brutto-Aufteilung wie bei regelbesteuerten Unternehmen.
Mindestangaben nach § 34a UStDV
Seit 2025 gibt es für Kleinunternehmer vereinfachte Rechnungsangaben nach § 34a UStDV. Für Umsätze, die nach § 19 UStG steuerfrei sind, muss deine Rechnung mindestens diese Punkte enthalten:
| Mindestangabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Dein vollständiger Name und deine Anschrift | Zeigt, wer leistet und abrechnet |
| Name und Anschrift des Kunden | Ordnet die Rechnung dem Empfänger zu |
| Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer | Identifiziert dich steuerlich |
| Ausstellungsdatum | Startpunkt für Zahlungs- und Ablageprozesse |
| Menge und Art der Ware oder Art und Umfang der Leistung | Erklärt, wofür gezahlt wird |
| Entgelt in einer Summe | Der zu zahlende Betrag |
| Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer | Erklärt, warum keine USt ausgewiesen wird |
| Bei Abrechnung per Gutschrift: das Wort „Gutschrift" | Macht Self-Billing-Fälle erkennbar |
Praktisch zusätzlich empfehlenswert sind eine eindeutige Rechnungsnummer, das Leistungsdatum oder ein Leistungszeitraum, eine besonders konkrete Leistungsbeschreibung und deine Zahlungsinformationen. Diese Angaben machen deine Ablage sauberer und verhindern Rückfragen, auch wenn § 34a UStDV die Mindestliste für Kleinunternehmer vereinfacht.
Der Hinweis auf die Steuerbefreiung sollte eindeutig sein. Ein gesetzlich vorgeschriebener Mustersatz ist nicht nötig.
Eine gängige Formulierung ist:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Du kannst auch schreiben:
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.
Wichtig ist, dass du nicht zusätzlich eine Umsatzsteuerzeile mit 0,00 € so darstellst, dass sie wie ein normaler Steuerausweis wirkt. Halte die Rechnung klar: Positionen, Gesamtbetrag, Hinweis.

Rechnungsnummern: Einfach, aber konsequent
Eine Rechnungsnummer ist für Kleinunternehmer-Rechnungen nach § 34a UStDV nicht als Mindestangabe genannt. Praktisch ist sie trotzdem sehr sinnvoll: Sie macht deine Rechnung eindeutig, hilft beim Zahlungseingang und spart Sucherei in der Buchhaltung. Vergib sie einmalig und nachvollziehbar.
Ein einfaches Schema wäre:
2026-0012026-0022026-003
Wenn du mehrere Geschäftsbereiche hast, kannst du auch Präfixe nutzen, etwa SHOP-2026-001 und DESIGN-2026-001. Dann solltest du das System aber konsequent beibehalten. Wechsle nicht jeden Monat spontan das Muster, nur weil eine neue Vorlage hübscher aussieht.
Tipp
Führe eine kleine Rechnungsliste: Rechnungsnummer, Datum, Kunde, Betrag, bezahlt ja/nein. Das reicht am Anfang oft schon, um den Überblick zu behalten.
Leistungsdatum sauber dokumentieren
Auch das Leistungsdatum ist bei der vereinfachten Kleinunternehmerrechnung eher ein Praxis- und Nachvollziehbarkeitspunkt als der Kern der §34a-Mindestliste. Bei Waren ist es oft das Lieferdatum. Bei Dienstleistungen kann es ein konkreter Tag oder ein Zeitraum sein, zum Beispiel "Leistungszeitraum: Mai 2026".
Wenn das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht, kannst du das ebenfalls sauber formulieren:
Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum.
Bei laufenden Leistungen, Retainern oder Projektarbeit ist ein Zeitraum meist verständlicher. Wichtig ist, dass später noch klar ist, wann der Umsatz entstanden ist.
Kleinbetragsrechnung: Nicht automatisch die bessere Lösung
Für Rechnungen bis 250 € gibt es Erleichterungen bei den Mindestangaben. Das heißt aber nicht, dass du als Kleinunternehmer immer eine Minimalrechnung schreiben solltest. Gerade wenn du wiederkehrende Kunden hast oder deine Unterlagen sauber halten willst, ist eine vollständige Rechnung oft einfacher.
Kleinbetragsrechnungen sind praktisch für kleine Käufe, Quittungen oder sehr einfache Fälle. Für deine eigenen Ausgangsrechnungen lohnt sich aber meistens eine einheitliche Vorlage. Dann musst du nicht jedes Mal überlegen, ob diesmal weniger Angaben reichen.
Zahlungsziel und Bankverbindung
Das Zahlungsziel ist nicht nur Höflichkeit, sondern Prozesshilfe. Schreibe klar, bis wann gezahlt werden soll. Zum Beispiel:
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Oder freundlicher:
Bitte überweise den Betrag bis zum 10. Juni 2026 auf das unten genannte Konto.
Deine Bankverbindung sollte vollständig und gut sichtbar sein. Wenn du Zahlungsanbieter nutzt, etwa PayPal oder Stripe, dokumentiere trotzdem sauber, über welchen Weg die Zahlung erfolgt ist. Für die Ablage zählt später nicht nur die Rechnung, sondern auch der Zahlungseingang.
E-Rechnung: Was du jetzt mitdenken solltest
Seit 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Für Kleinunternehmer ist beim Ausstellen weiterhin mehr Luft, aber du solltest Rechnungen trotzdem zukunftsfähig denken: klare Daten, saubere Nummern, eindeutige Kundenangaben und eine Ablage, in der du PDF, XML oder ZUGFeRD-Dateien wiederfindest.
Wenn du Geschäftskunden hast, kann es passieren, dass sie strukturierte Rechnungen früher erwarten, als du gesetzlich dazu verpflichtet bist. Dann ist es angenehm, wenn dein Prozess schon ordentlich ist.
Mehr dazu findest du im Artikel zur E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer.
Achtung
Wenn du als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer ausweist, kann das steuerlich unangenehm werden. Prüfe deine Vorlage deshalb besonders nach Updates, Toolwechseln oder dem Kopieren alter Rechnungen.
Die häufigsten Fehler
Der erste Klassiker ist eine fehlende oder doppelte Rechnungsnummer. Der zweite ist der falsche Umsatzsteuerblock: Eine Vorlage aus dem Internet enthält plötzlich 19 % Umsatzsteuer, obwohl du Kleinunternehmer bist. Der dritte Fehler ist eine zu ungenaue Leistungsbeschreibung wie "Dienstleistung" oder "Beratung". Besser ist: "Einrichtung Etsy-Shop", "Logo-Entwurf inklusive zwei Korrekturrunden" oder "Wartung Website Mai 2026".
Auch beliebt: Rechnungen nachträglich überschreiben. Wenn eine Rechnung falsch ist, erstelle eine saubere Korrektur oder Stornorechnung statt die alte Datei still zu verändern. Deine Ablage soll später zeigen, was wirklich passiert ist.
Mini-Check vor dem Versand
- Stimmt deine eigene Anschrift?
- Ist der Kunde vollständig benannt?
- Ist die Rechnungsnummer eindeutig, wenn du eine verwendest?
- Sind Ausstellungsdatum und ein nachvollziehbarer Leistungsbezug enthalten?
- Ist die Leistung konkret beschrieben?
- Ist kein Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen?
- Steht ein klarer §-19-Hinweis auf der Rechnung?
- Sind Zahlungsziel und Bankverbindung korrekt?
- Ist die Rechnung direkt in deiner Ablage gespeichert?
Wenn du diese Liste einmal als Vorlage in dein Rechnungstool oder Dokument übernimmst, wird Rechnungsschreiben deutlich entspannter. Und wenn du danach deine Belege monatlich sortierst, musst du am Jahresende nicht aus verstreuten PDFs, Kontoauszügen und E-Mails rekonstruieren, was eigentlich passiert ist. Genau dafür gibt es unsere Beleg-Monatsroutine.
Rechnungs-Generator
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Über den Autor
Tim GeithnerGründer von BetriebsBuddy · redaktionell verantwortlich
Tim Geithner ist Gründer von BetriebsBuddy und nach § 18 Abs. 2 MStV redaktionell für die Inhalte verantwortlich. Er übersetzt Steuer- und Bürokratie-Themen in einfache, umsetzbare Routinen für Kleinunternehmer, Creator und Side-Hustler. Die Artikel sind redaktionell recherchiert und mit Quellen belegt – sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
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