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Steuern & Finanzen 5 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2026: Umsatzgrenzen einfach erklärt

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG 2026 einfach erklärt: 25.000-€- und 100.000-€-Grenze, Sonderfall Gründungsjahr und wichtige Ausnahmen.

BBTim GeithnerVeröffentlicht am · Aktualisiert am

Die Kleinunternehmerregelung ist für viele der einfachste Einstieg in die Selbstständigkeit: grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf eigenen Ausgangsrechnungen und weniger Papierkram. Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gelten allerdings neue Grenzen – und einzelne Umsatzsteuer-Sonderfälle bleiben wichtig.

25.000 €

Umsatzgrenze Vorjahr

100.000 €

Umsatzgrenze laufendes Jahr

0 %

Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen

Was ist die Kleinunternehmerregelung überhaupt?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt dir, keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Du behandelst dein Geschäft umsatzsteuerlich vereinfacht – ähnlich wie eine Privatperson.

Das bedeutet konkret:

  • Du schreibst Rechnungen ohne Umsatzsteuer (z. B. 100 € statt 119 €).
  • Für deine eigenen Ausgangsumsätze entfällt die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung typischerweise.
  • Im Gegenzug kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen.

Gut zu wissen

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung bei der Umsatzsteuer – sie befreit dich nicht von der Einkommensteuer. Sonderfälle wie Reverse Charge können außerdem weiterhin eine UStVA für betroffene Zeiträume und eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erforderlich machen.

Die neuen Umsatzgrenzen ab 2025/2026

Seit 2025 gelten zwei Grenzen, die beide eingehalten werden müssen:

ZeitraumGrenzeBedeutung
Vorjahr25.000 €Dein Gesamtumsatz im letzten Kalenderjahr darf diese Grenze nicht überschritten haben.
Laufendes Jahr100.000 ۆberschreitest du diese Grenze, endet die Regelung sofort ab diesem Umsatz.

Vor der Reform lag die Vorjahresgrenze bei 22.000 € und die Prognosegrenze bei 50.000 €. Die neue 100.000-€-Grenze ist eine harte Grenze: Anders als früher zählt nicht mehr nur die Prognose zu Jahresbeginn.

Infografik zu den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung 2026.
Die 25.000-Euro- und 100.000-Euro-Grenze als einfache Orientierung.

Sonderfall: Gründung im laufenden Kalenderjahr

Wenn du deine unternehmerische Tätigkeit erst im Laufe des Kalenderjahres aufnimmst, gilt für dieses Gründungsjahr die Grenze von 25.000 €. Maßgeblich ist der tatsächliche Umsatz im laufenden Kalenderjahr. Wird die Grenze überschritten, ist bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, grundsätzlich regelbesteuert. Das gilt auch für die nachfolgenden Umsätze.

Achtung

Sobald dein Umsatz im laufenden Jahr die 100.000 € übersteigt, wirst du ab diesem Geschäft umsatzsteuerpflichtig. Der Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, gehört bereits zur Regelbesteuerung. Behalte deine Zahlen also unterjährig im Blick.

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Was zählt eigentlich zum „Gesamtumsatz"?

Für die Grenzen zählt nicht dein Gewinn, sondern dein Umsatz – also alles, was du einnimmst, bevor Kosten abgezogen werden. Ein häufiger Denkfehler: Viele rechnen mit dem, was am Monatsende übrig bleibt. Für § 19 UStG ist aber die Summe deiner Einnahmen maßgeblich.

Wichtig bei Plattformverkäufen: Maßgeblich ist in der Regel dein Brutto-Verkaufserlös, nicht der Betrag, der nach Abzug der Plattformgebühren bei dir ankommt. Verkaufst du z. B. für 30.000 € über Etsy und Etsy behält 4.000 € Gebühren ein, liegt dein relevanter Umsatz trotzdem bei rund 30.000 € – und damit über der Vorjahresgrenze. Den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn erklären wir ausführlich im Glossar unter „Umsatz vs. Gewinn".

Bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben bei der Berechnung außen vor. Im Zweifel hilft ein Blick in die EÜR oder ein kurzes Gespräch mit dem Finanzamt.

Vorteile und Nachteile im Überblick

VorteileNachteile
Weniger Bürokratie, keine VoranmeldungKein Vorsteuerabzug bei Einkäufen
Günstigere Preise für PrivatkundenBei vielen B2B-Kunden eher ein Nachteil
Einfacher Einstieg in die SelbstständigkeitWirkt auf Geschäftskunden manchmal „kleiner"

Tipp

Wenn deine Kundschaft überwiegend aus Unternehmen besteht und du hohe Ausgaben mit Vorsteuer hast (z. B. Wareneinkauf, Technik), kann der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein. Diese Entscheidung bindet dich allerdings fünf Jahre – lass dich vorher beraten.

Für wen sich die Regelung besonders lohnt

Die Kleinunternehmerregelung ist kein Automatismus, der für jede:n optimal ist. Sie passt besonders gut, wenn:

  • du überwiegend an Privatkunden verkaufst (deine Preise wirken günstiger, weil keine 19 % obendrauf kommen),
  • du wenig Wareneinsatz und geringe Investitionen hast (du verzichtest also kaum auf Vorsteuer),
  • du den Bürokratie-Aufwand klein halten willst und gerade erst startest.

Weniger geeignet ist sie, wenn du hohe Anfangsinvestitionen hast (Maschinen, Technik, Wareneinkauf) oder fast nur an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkaufst. Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Beispielrechnungen findest du im Artikel Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung.

Was passiert bei Überschreitung?

Zwei Fälle solltest du auseinanderhalten:

Vorjahresgrenze überschritten

Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 €, bist du im Folgejahr automatisch regelbesteuert – unabhängig davon, wie wenig du dann verdienst.

100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten

Hier endet die Regelung sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Gut zu wissen

Das ist die wohl wichtigste Änderung der Reform: Früher durftest du das laufende Jahr „zu Ende bringen", wenn die Prognose zu Jahresbeginn gepasst hatte. Seit 2025 ist die 100.000-€-Grenze eine harte Echtzeit-Grenze. Genau der eine Verkauf, mit dem du die Marke reißt, ist bereits umsatzsteuerpflichtig.

Kleinunternehmerregelung und Rechnungen

Als Kleinunternehmer:in schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, brauchst aber einen klaren Hinweis auf § 19 UStG – zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle weiteren Pflichtangaben (Name, Anschrift, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung) bleiben gleich. Details und eine Checkliste findest du im Artikel Rechnung schreiben als Kleinunternehmer.

Auch wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, gilt seit 2025 die E-Rechnungs-Pflicht zum Empfang: Du musst strukturierte E-Rechnungen von Geschäftspartnern annehmen und revisionssicher ablegen können.

Was die Kleinunternehmerregelung NICHT bedeutet

Hier räumen wir mit drei häufigen Missverständnissen auf:

  • Keine Befreiung von der Einkommensteuer. § 19 betrifft nur die Umsatzsteuer. Auf deinen Gewinn zahlst du ganz normal Einkommensteuer – im Zweifel mit deinem Hauptjob zusammengerechnet.
  • Keine Befreiung von der Buchführung. Du musst weiterhin Einnahmen und Ausgaben sauber aufzeichnen (in der Regel per EÜR) und Belege aufbewahren.
  • Kein Schutz vor der Gewerbeanmeldung. Wer gewerblich tätig ist, muss das Gewerbe anmelden – unabhängig von § 19.

So bereitest du dich vor

  1. Behalte deinen Jahresumsatz laufend im Blick – nicht erst zum Jahresende.
  2. Prüfe regelmäßig beide Grenzen mit der Kleinunternehmer-Ampel.
  3. Wenn ein Wechsel absehbar ist, kläre Rechnungsstellung und E-Rechnungs-Pflicht frühzeitig.
  4. Lege von Anfang an eine kleine Steuer-Rücklage zur Seite – auch ohne Umsatzsteuer wird auf deinen Gewinn Einkommensteuer fällig.
  5. Verstehst du einen Begriff nicht? Schlag ihn im Steuer-Glossar nach – dort sind UStVA, Vorsteuer und Co. in einfacher Sprache erklärt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Es gelten zwei Grenzen, die beide eingehalten werden müssen: maximal 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und maximal 100.000 € im laufenden Kalenderjahr. Überschreitest du die 100.000 € unterjährig, endet die Regelung sofort mit dem Umsatz, der die Grenze reißt.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Bei Überschreitung der Vorjahresgrenze von 25.000 € bist du im Folgejahr automatisch regelbesteuert. Reißt du die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr, wirst du ab genau diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig und musst ab dann Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Welche Grenze gilt im Gründungsjahr?

Startest du unterjährig, gilt für das Gründungsjahr die 25.000-€-Grenze – und zwar ohne Umrechnung auf das Gesamtjahr. Maßgeblich ist der tatsächliche Umsatz vom Beginn deiner Tätigkeit bis Jahresende.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

In der Regel nicht für deine eigenen Ausgangsumsätze. In Sonderfällen wie dem Reverse-Charge-Verfahren (z. B. Werbung über Meta/Google Irland) kann aber trotz § 19 eine Meldepflicht entstehen.

Lohnt sich der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Das kann sich lohnen, wenn du überwiegend an Unternehmen verkaufst oder hohe Ausgaben mit Vorsteuer hast (Wareneinkauf, Technik). Der Verzicht bindet dich allerdings fünf Jahre – rechne es vorher durch oder lass dich beraten.

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Über den Autor

Tim Geithner

Gründer von BetriebsBuddy · redaktionell verantwortlich

Tim Geithner ist Gründer von BetriebsBuddy und nach § 18 Abs. 2 MStV redaktionell für die Inhalte verantwortlich. Er übersetzt Steuer- und Bürokratie-Themen in einfache, umsetzbare Routinen für Kleinunternehmer, Creator und Side-Hustler. Die Artikel sind redaktionell recherchiert und mit Quellen belegt – sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Dieser Artikel bietet redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

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