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EÜR für Kleinunternehmer: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung einfach erklärt

Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben: Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG für Kleinunternehmer. Zuflussprinzip, Betriebsausgaben und die Anlage EÜR verständlich erklärt.

BBTim GeithnerVeröffentlicht am · Aktualisiert am

Viele kleine Betriebe ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Vereinfacht rechnest du Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Ob du die EÜR nutzen darfst, hängt von deinen Buchführungspflichten ab – der umsatzsteuerliche Kleinunternehmerstatus allein entscheidet das nicht.

Einnahmen − Ausgaben

= dein Gewinn

§ 4 Abs. 3 EStG

Rechtsgrundlage der EÜR

Zuflussprinzip

es zählt, wann Geld fließt

Was die EÜR ist – und was nicht

Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Du stellst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber, und die Differenz ist dein Gewinn (oder Verlust). Keine Bilanz, keine Inventur, keine doppelte Buchführung.

Nach § 4 Absatz 3 EStG kommt die EÜR infrage, wenn du nicht gesetzlich zur Buchführung und zu Abschlüssen verpflichtet bist und auch nicht freiwillig Bücher mit Abschlüssen führst. Rechtsform und gegebenenfalls handelsrechtliche Pflichten sind zusätzlich zu den steuerlichen Grenzen des § 141 AO zu prüfen.

Gut zu wissen

Die EÜR ermittelt deinen Gewinn für die Einkommensteuer. Sie hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du ohnehin keine Umsatzsteuer aus – das macht die EÜR für dich besonders schlank.

Das Zuflussprinzip: Wann zählt was?

Der entscheidende Unterschied zur Bilanz ist der Zeitpunkt. Bei der EÜR gilt das Zuflussprinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich bei dir eingeht – nicht, wann du die Rechnung geschrieben hast. Genauso zählt eine Ausgabe, wenn du sie bezahlst.

Ein Beispiel: Du schreibst am 28. Dezember eine Rechnung, das Geld kommt aber erst am 5. Januar. Dann gehört diese Einnahme ins neue Jahr. Das ist kein Trick, sondern die Grundregel – und manchmal ein nützlicher Hebel, um Einnahmen oder Anschaffungen bewusst ins richtige Jahr zu legen.

Was sind Betriebseinnahmen?

Betriebseinnahmen sind alle Geldeingänge, die mit deiner Tätigkeit zusammenhängen. Als Kleinunternehmer sind das schlicht die Beträge, die deine Kundschaft zahlt – ohne Umsatzsteuer-Aufteilung, weil du keine ausweist.

  • Zahlungen für deine Produkte oder Leistungen
  • Auszahlungen von Plattformen wie Etsy oder eBay (der Bruttobetrag, bevor Gebühren abgezogen werden)
  • Trinkgelder oder Zuschüsse, soweit betrieblich

Tipp

Bei Plattform-Verkäufen ist die ausgezahlte Summe oft schon um Gebühren gekürzt. Trag trotzdem den vollen Verkaufserlös als Einnahme ein und die Plattform-Gebühr separat als Ausgabe. So stimmt deine Rechnung mit den Plattform-Reports überein – wie das praktisch läuft, zeigt die Etsy-Monatsroutine.

Was sind Betriebsausgaben?

Beispiel: Ein Monat mit Plattform-Verkäufen

Angenommen, du hast als Kleinunternehmer im Inland 1.000 € Verkaufserlöse und 100 € einbehaltene Plattformgebühren. Ausgezahlt werden 900 €. Zusätzlich bezahlst du 300 € Wareneinkauf und 50 € Versand. Ohne weitere Vorgänge oder Sonderfälle ergibt sich: 1.000 € − 100 € − 300 € − 50 € = 550 € Gewinn. Den Bankeingang von 900 € erfasst du nicht noch einmal als zusätzlichen Erlös. Für die zeitliche Zuordnung bleibt der steuerliche Zufluss maßgeblich.

Die TikTok-Monatsroutine und die Etsy-Checkliste helfen dir, die dazugehörigen Berichte und Rechnungen zusammenzustellen.

Betriebsausgaben sind Kosten, die durch deinen Betrieb veranlasst sind. Typisch für kleine Unternehmen:

AusgabeBeispiel
Wareneinkauf / MaterialStoffe, Druckkosten, Verpackung
Plattform- & ZahlungsgebührenEtsy-, eBay-, PayPal-Gebühren
Software & ToolsDesign-Programme, Shop-Abos
Porto & VersandVersandmarken, Verpackungsmaterial
ArbeitsmittelLaptop, Drucker, Büromaterial
WerbungAnzeigen, Visitenkarten

Bei Anschaffungen für das Anlagevermögen prüfst du Abschreibung und mögliche Sonderregeln. Die GWG-Regel nach § 6 Absatz 2 EStG ermöglicht den Sofortabzug für selbstständig nutzbare, bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 € ohne enthaltene Umsatzsteuer. Diese Prüfung der Grenze ist von der Höhe des Kostenabzugs zu unterscheiden: Ohne Vorsteuerabzug gehören die gezahlten Umsatzsteuerbeträge grundsätzlich zu deinen Anschaffungskosten. Nicht jede Anschaffung unter 800 € ist automatisch ein GWG.

Achtung

Privates und Betriebliches sauber trennen. Ein Laptop, den du zu 100 % beruflich nutzt, ist eine klare Betriebsausgabe. Mischst du privat und beruflich, brauchst du eine nachvollziehbare Aufteilung – sonst streicht das Finanzamt den Abzug.

Die Anlage EÜR

Abgegeben wird die Rechnung als Anlage EÜR zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung – elektronisch über ELSTER. Dort trägst du deine Einnahmen und Ausgaben in vorgegebene Zeilen ein. Du brauchst also keine fertige PDF, sondern saubere Summen, die du in das Formular überträgst. Den kompletten Ablauf – Anlagen, Fristen und die ELSTER-Schritte – zeigt der Ratgeber Steuererklärung als Kleinunternehmer.

Genau deshalb lohnt sich eine laufende Aufzeichnung übers Jahr. Wenn du deine Belege ohnehin jeden Monat sortierst und Einnahmen mitschreibst, ist die EÜR am Jahresende nur noch Zusammenzählen. In BetriebsBuddy hilft dir dabei das Umsatz- und Ausgaben-Tracking, das Einnahmen und Ausgaben pro Monat gegenüberstellt.

Belege: Die Grundlage jeder EÜR

Jede Zahl in der EÜR braucht im Hintergrund einen Beleg. Ohne Beleg keine Ausgabe – das ist die eiserne Regel. Deshalb gehören Aufbewahrung und Gewinnermittlung zusammen: Du musst deine Belege nicht nur sammeln, sondern auch lange genug und ordentlich aufbewahren. Welche Fristen gelten und was die GoBD dazu sagt, steht im Artikel Belege aufbewahren: Fristen und GoBD.

Mini-Check für deine EÜR

  • Sind alle Einnahmen erfasst – auch Plattform-Auszahlungen?
  • Ist jede Ausgabe durch einen Beleg gedeckt?
  • Habe ich nach dem Zuflussprinzip dem richtigen Jahr zugeordnet?
  • Sind private Anteile sauber herausgerechnet?
  • Liegen größere Anschaffungen als Abschreibung statt als Sofortabzug?
  • Sind die Summen bereit für die Übertragung in die Anlage EÜR?

Wenn du diese Punkte übers Jahr verteilt im Blick behältst, wird aus der gefürchteten Gewinnermittlung eine ruhige Stunde im Frühjahr. Und wenn du unsicher bist, ob du überhaupt unter die Kleinunternehmerregelung fällst, hilft dir die Kleinunternehmer-Ampel weiter.

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Über den Autor

Tim Geithner

Gründer von BetriebsBuddy · redaktionell verantwortlich

Tim Geithner ist Gründer von BetriebsBuddy und nach § 18 Abs. 2 MStV redaktionell für die Inhalte verantwortlich. Er übersetzt Steuer- und Bürokratie-Themen in einfache, umsetzbare Routinen für Kleinunternehmer, Creator und Side-Hustler. Die Artikel sind redaktionell recherchiert und mit Quellen belegt – sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Dieser Artikel bietet redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

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