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Print-on-Demand und Steuern: Was du als POD-Seller wissen musst

T-Shirts ohne Lager verkaufen mit Printful, Printify oder Merch on Demand: wann du ein Gewerbe brauchst, wie Tantiemen und Eigenshop-Verkäufe versteuert werden – und was W-8BEN und § 19 UStG damit zu tun haben.

BBTim GeithnerVeröffentlicht am

T-Shirts, Tassen und Poster verkaufen, ohne je ein Paket anzufassen: Print-on-Demand ist einer der beliebtesten Einstiege in den Online-Verkauf. Du lädst Designs hoch, gedruckt und verschickt wird erst, wenn jemand bestellt. So niedrig die Einstiegshürde ist – steuerlich gelten von Anfang an dieselben Regeln wie für jeden anderen Online-Handel. Dieser Artikel zeigt dir, was wann dran ist.

Zwei Modelle, zwei Pflichten-Pakete

Bevor es um Steuern geht, musst du wissen, welches POD-Modell du fährst – denn davon hängt ab, wer rechtlich der Verkäufer ist:

ModellBeispieleWer verkauft?Deine Einnahme
Marktplatz-ModellAmazon Merch on Demand, Redbubbledie PlattformTantiemen (Royalties)
Eigenshop-ModellShopify oder Etsy + Printful/Printifyduvoller Verkaufspreis

Beim Marktplatz-Modell bist du Design-Lieferant:in und bekommst Tantiemen – die Plattform kümmert sich um Kundschaft, Versand und Retouren. Beim Eigenshop-Modell bist du selbst Händler:in, der POD-Dienstleister ist nur dein verlängerter Druckarm. Das bedeutet: Impressum, Widerrufsrecht, Gewährleistung und gegebenenfalls die Registrierung im Verpackungsregister LUCID liegen bei dir.

Gewerbe anmelden: ja, auch für „nur ein paar Shirts“

Print-on-Demand ist eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht – ab dem ersten Design, das du mit Verkaufsabsicht hochlädst. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Der Ablauf ist derselbe wie bei jedem Kleingewerbe:

  1. Gewerbe anmelden bei deiner Gemeinde (z. B. „Online-Handel mit bedruckten Textilien und Print-on-Demand-Produkten“), meist 20–60 €.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen.
  3. Dabei entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Kleinunternehmerregelung und POD

Für die meisten POD-Einsteiger ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG die richtige Wahl: keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wichtig zu wissen:

  • Alle POD-Einnahmen zählen für die Grenzen – 25.000 € im Vorjahr (bzw. im Gründungsjahr) und 100.000 € im laufenden Jahr. Das gilt für Tantiemen genauso wie für Eigenshop-Umsätze.
  • Kein Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer, die Printful & Co. dir berechnen, holst du dir als Kleinunternehmer nicht zurück. Bei hohen Einkaufskosten kann sich die Regelbesteuerung irgendwann lohnen – das ist aber selten der Start-Fall.

US-Plattformen: Quellensteuer und W-8BEN

Amazon Merch on Demand, Redbubble und viele andere POD-Plattformen sitzen in den USA. Bevor sie auszahlen, fragen sie ein Steuerformular ab – das W-8BEN. Damit weist du nach, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist:

  • Mit W-8BEN: Dank Doppelbesteuerungsabkommen sinkt die US-Quellensteuer für Tantiemen in der Regel auf 0 %.
  • Ohne W-8BEN: Die Plattform behält pauschal bis zu 30 % deiner Tantiemen ein.

Das Formular füllst du direkt im Verkäuferkonto aus; deine deutsche Steuer-Identifikationsnummer genügt meistens. Versteuert werden deine Einnahmen trotzdem vollständig in Deutschland – das W-8BEN verhindert nur den doppelten Abzug.

Rechne deine Marge, bevor du Werbung schaltest

Gerade beim Eigenshop-Modell ist die Kette lang: Verkaufspreis minus Plattform-Gebühren minus Druckkosten minus Versand. Ein 24,90-€-Shirt mit 13 € Druck- und Versandkosten und rund 11 % Etsy-Gebühren lässt dir etwa 9 € Marge – bevor du einen Cent in Werbung gesteckt hast. Wer das nicht durchrechnet, verkauft fleißig und verdient trotzdem nichts.

Mit dem kostenlosen Marge-Rechner spielst du Preise, Gebühren und Einkaufskosten in 30 Sekunden durch – mit Presets für Etsy, Amazon und TikTok Shop.

Buchhaltung: eine ruhige Monatsroutine reicht

Für die EÜR brauchst du am Jahresende saubere Zahlen. Das schaffst du mit einer festen Monatsroutine:

  1. Auszahlungsberichte der Plattformen herunterladen (Tantiemen-Reports, Etsy Monthly Statement, Shopify-Auszahlungen).
  2. Rechnungen der Dienstleister ablegen (Printful/Printify berechnen dir jeden Druck).
  3. Einnahmen und Ausgaben einmal im Monat notieren – dann ist die Steuererklärung kein Berg mehr.

In BetriebsBuddy gibt es dafür eine geführte Schritt-für-Schritt-Anleitung für Print-on-Demand – inklusive wiederkehrender Aufgaben mit Erinnerung.

Die teuerste Falle: fremde Designs

Zum Schluss das Thema, das mehr POD-Konten kostet als jede Steuer: Urheber- und Markenrecht. Fremde Sprüche, Logos, Comic-Figuren oder Fan-Art sind der häufigste Abmahngrund der Branche – auch „nur inspiriert“ schützt nicht. Verwende ausschließlich eigene oder sauber lizenzierte Designs und prüfe Markennamen vor dem Upload in den einschlägigen Registern.

Häufige Fragen

Brauche ich für Print-on-Demand ein Gewerbe?

Ja, in aller Regel schon ab dem ersten hochgeladenen Design mit Verkaufsabsicht. Print-on-Demand ist eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht – unabhängig davon, ob schon etwas verkauft wurde. Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde meist 20–60 €.

Wie werden POD-Tantiemen von Amazon Merch on Demand versteuert?

Tantiemen von Marktplatz-Plattformen sind Betriebseinnahmen und gehören in deine EÜR. Da Amazon ein US-Unternehmen ist, solltest du im Verkäuferkonto das W-8BEN-Formular hinterlegen – sonst behält die Plattform bis zu 30 % US-Quellensteuer ein.

Zählen POD-Einnahmen für die Kleinunternehmer-Grenze?

Ja. Ob Tantiemen oder Eigenshop-Verkäufe: Die Einnahmen zählen zu deinem Umsatz und damit für die § 19-Grenzen von 25.000 € (Vorjahr bzw. Gründungsjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr).

Was ist der Unterschied zwischen Marktplatz-POD und eigenem Shop?

Bei Marktplatz-Modellen wie Merch on Demand ist die Plattform Verkäuferin und du erhältst Tantiemen. Mit eigenem Shop (z. B. Shopify + Printful) bist du selbst Verkäufer:in – mit Impressum, Widerrufsrecht, Gewährleistung und gegebenenfalls Verpackungsregister-Pflichten.

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Über den Autor

Tim Geithner

Gründer von BetriebsBuddy · redaktionell verantwortlich

Tim Geithner ist Gründer von BetriebsBuddy und nach § 18 Abs. 2 MStV redaktionell für die Inhalte verantwortlich. Er übersetzt Steuer- und Bürokratie-Themen in einfache, umsetzbare Routinen für Kleinunternehmer, Creator und Side-Hustler. Die Artikel sind redaktionell recherchiert und mit Quellen belegt – sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Dieser Artikel bietet redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

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