Quellensteuer
Steuer, die ein ausländischer Zahler direkt von deiner Auszahlung abzieht – bevor das Geld bei dir ankommt.
Quellensteuer wird „an der Quelle“ einbehalten: Zahlt dir z. B. ein US-Unternehmen Lizenz- oder Werbeerlöse aus (etwa KDP-Tantiemen, YouTube- oder App-Einnahmen), behält es einen Teil für den dortigen Fiskus ein. Zwischen vielen Staaten gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die den Satz senken – zwischen den USA und Deutschland sinkt er für viele Einkunftsarten auf 0 %, wenn du deinen Wohnsitz nachweist (bei US-Plattformen über das Formular W-8BEN). Wichtig: In Deutschland versteuerst du trotzdem deine vollen Einnahmen; bereits einbehaltene ausländische Quellensteuer kann je nach Fall angerechnet werden. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer und hat damit nichts zu tun.
