Regelbesteuerung
Das Gegenstück zur Kleinunternehmerregelung: Du weist USt aus und ziehst Vorsteuer.
Bei der Regelbesteuerung weist du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus und führst sie ans Finanzamt ab – kannst dafür aber die Vorsteuer aus deinen Einkäufen abziehen. Das lohnt sich oft, wenn du viel investierst oder vor allem an andere Unternehmen verkaufst. Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, bist dann aber 5 Jahre daran gebunden.
Häufige Fragen
Wann wechsle ich automatisch zur Regelbesteuerung?
Sobald du im laufenden Jahr die 100.000-€-Umsatzgrenze überschreitest – und zwar ab genau dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, nicht rückwirkend für das ganze Jahr.
Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?
Ja, per Option beim Finanzamt. Das bindet dich dann aber für fünf Kalenderjahre – ein Rückwechsel zur Kleinunternehmerregelung ist erst danach wieder möglich.
Wann lohnt sich Regelbesteuerung trotz §19-Berechtigung?
Vor allem wenn du hohe Investitionen planst (Vorsteuerabzug) oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkaufst, für die dein USt-Ausweis keinen Nachteil bedeutet.
