Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
Die regelmäßige Meldung ans Finanzamt, wie viel USt du eingenommen hast.
Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldest du dem Finanzamt monatlich oder vierteljährlich, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Die Differenz überweist du (oder bekommst sie erstattet). Sie wird elektronisch über ELSTER abgegeben, in der Regel bis zum 10. des Folgemonats. Kleinunternehmer:innen geben für eigene §19-Umsätze in der Regel keine UStVA ab; Sonderfälle wie Reverse Charge können trotzdem Meldepflichten auslösen.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer eine UStVA abgeben?
Für deine eigenen §19-Umsätze in der Regel nicht. Beziehst du aber Leistungen aus dem Ausland (z. B. Werbung über Meta/Google, Software-Abos aus den USA), greift oft Reverse Charge – dann musst du die deutsche USt darauf selbst melden und abführen.
Bis wann muss die UStVA abgegeben werden?
In der Regel bis zum 10. Tag des Folgemonats, elektronisch über ELSTER. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Monatlich oder vierteljährlich – wer meldet wie oft?
Das hängt von deiner Steuerlast im Vorjahr ab: Neugründer melden im Gründungs- und Folgejahr meist monatlich, danach entscheidet die Höhe der Vorjahres-USt über monatliche, vierteljährliche oder (bei sehr geringen Beträgen) gar keine laufende Meldung.
