Steuernummer beantragen: So bekommst du sie wirklich
Steuernummer, Steuer-ID oder USt-IdNr. – welche brauchst du wofür? So beantragst du deine Steuernummer über den ELSTER-Fragebogen, inklusive Fristen.
Spätestens wenn du deine erste Rechnung schreiben willst, brauchst du sie: die Steuernummer. Sie klingt nach einem eigenen Antrag mit Wartemarke beim Amt – tatsächlich bekommst du sie fast nebenbei, über einen einzigen Fragebogen beim Finanzamt. Dieser Leitfaden zeigt dir, welche Nummer du wofür brauchst, wie du sie beantragst und welche weiteren „Nummern" dir als Selbstständige:r noch begegnen.
1 Monat
Frist für den Fragebogen nach Aufnahme der Tätigkeit
11 Ziffern
hat deine persönliche Steuer-ID
0 €
kostet die Umsatzsteuer-ID beim Bundeszentralamt
Wofür du eine Steuernummer überhaupt brauchst
Die Steuernummer ist die Kennung, unter der dein Finanzamt deine selbstständige Tätigkeit führt. Du brauchst sie an zwei Stellen besonders: auf deinen Rechnungen und in deiner Steuererklärung. Ohne sie kannst du keine korrekte Rechnung stellen – und genau deshalb ist sie meist das Erste, was nach der Gründung wirklich drängt.
Die gute Nachricht: Du beantragst sie nicht in einem eigenen Verfahren. Sie fällt automatisch ab, wenn du dich beim Finanzamt steuerlich erfasst. Den Weg dahin gehen wir gleich Schritt für Schritt.
Steuernummer, Steuer-ID, USt-IdNr. – wer ist wer?
Hier entsteht die meiste Verwirrung. Es gibt nämlich mehrere Nummern, die alle „Steuer" im Namen tragen, aber Unterschiedliches bedeuten:
| Nummer | Wer vergibt sie | Wofür |
|---|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) | Bundeszentralamt für Steuern | persönlich, lebenslang, 11 Ziffern – für alles Private (Lohnsteuer, Steuererklärung) |
| Steuernummer | dein Finanzamt | betriebsbezogen – steht auf Rechnungen und Steuererklärung; kann sich bei einem Umzug ändern |
| Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) | Bundeszentralamt für Steuern | für Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland; Format „DE" + 9 Ziffern |
| Wirtschafts-ID (W-IdNr.) | Bundeszentralamt für Steuern | seit November 2024: bundeseinheitliche Kennung für wirtschaftlich Tätige – wird automatisch vergeben |
Gut zu wissen
Deine Steuer-ID hast du längst – sie steht auf dem Brief des Bundeszentralamts kurz nach deiner Geburt oder Anmeldung in Deutschland und auf jeder Lohnsteuerbescheinigung. Verwechsle sie nicht mit der Steuernummer: Die Steuer-ID ist privat und gehört nicht auf deine Rechnungen.
So beantragst du deine Steuernummer
Schritt 1: Bist du Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r?
Der erste Schritt entscheidet, ob du noch eine Station davor brauchst:
- Freiberufler:innen (freie Berufe nach § 18 EStG) melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an – ohne Gewerbeamt.
- Gewerbetreibende melden erst ihr Gewerbe an und füllen danach den steuerlichen Fragebogen aus.
Falls du dir bei der Einordnung nicht sicher bist, hilft dir Freiberufler oder Gewerbe? weiter.
Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER
Das Herzstück ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Du füllst ihn elektronisch über „Mein ELSTER" aus – ein eigenes ELSTER-Konto brauchst du dafür, die Registrierung dauert wegen des Aktivierungscodes per Post ein paar Tage. Plane das ein. Abgefragt werden auf den rund acht Seiten unter anderem:
- Art und Beginn deiner Tätigkeit
- geschätzte Umsätze und Gewinne für das laufende und nächste Jahr
- Bankverbindung
- Gewinnermittlung (für Kleinunternehmer fast immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst
Tipp
Schätze deine Einkünfte eher vorsichtig. Das Finanzamt leitet aus deinen Angaben mögliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab. Trägst du zu optimistisch ein, zahlst du womöglich früh Vorauszahlungen, die du noch gar nicht erwirtschaftet hast.
Schritt 3: Steuernummer abwarten
Hast du den Fragebogen übermittelt, prüft das Finanzamt deine Angaben und teilt dir per Post (oder im ELSTER-Postfach) deine Steuernummer mit. Ab dann kannst du offiziell Rechnungen stellen.
Wie lange dauert das?
Die reine Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen – je nach Finanzamt und Auslastung. Rechne mit zwei bis sechs Wochen, in Stoßzeiten auch länger.
Achtung
Seit 2021 verschickt das Finanzamt den Fragebogen nicht mehr automatisch nach einer Gewerbeanmeldung. Du musst selbst aktiv werden und ihn über ELSTER einreichen – und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit (§ 138 AO). Wer darauf wartet, dass „etwas kommt", verpasst die Frist.
Die Umsatzsteuer-ID: brauchst du die?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) brauchst du, sobald du grenzüberschreitend mit Unternehmen in der EU zu tun hast. Du beantragst sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern – am einfachsten direkt im Fragebogen oder später online.
Für reine Inlandsgeschäfte als Kleinunternehmer brauchst du sie meist nicht. Es gibt aber einen wichtigen Sonderfall: Beziehst du Leistungen von Firmen im EU-Ausland – etwa Werbung über Meta oder Google (Irland) oder Software-Abos –, greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren. Dann brauchst du eine USt-IdNr. und musst die Umsatzsteuer unter Umständen selbst anmelden, obwohl du sonst nach § 19 UStG nichts mit Umsatzsteuer am Hut hast.
Gut zu wissen
Eine USt-IdNr. zu haben macht dich nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig für deine eigenen Verkäufe. Sie ist nur die Kennung für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – deine Kleinunternehmer-Eigenschaft bleibt davon unberührt.
Neu seit 2024: die Wirtschafts-Identifikationsnummer
Seit November 2024 wird stufenweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ausgerollt. Sie soll wirtschaftlich Tätige bundeseinheitlich eindeutig kennzeichnen. Das Wichtigste für dich: Du musst dafür nichts tun – sie wird automatisch vergeben. Ihr Format ähnelt der USt-IdNr. („DE" plus Ziffern), sie erfüllt aber einen anderen Zweck und ersetzt weder Steuernummer noch USt-IdNr. Du musst hier also nicht aktiv werden, nur Bescheid wissen, falls dir die Abkürzung begegnet.
Welche Nummer kommt auf deine Rechnung?
Auf einer Rechnung verlangt das Gesetz (§ 14 UStG) entweder deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. – eines von beidem genügt, beide zusammen sind nicht nötig. Das gilt auch für Kleinunternehmer-Rechnungen.
Wenn du eine USt-IdNr. hast, kannst du sie statt der Steuernummer angeben. Das hat einen kleinen Nebeneffekt: Die USt-IdNr. lässt weniger Rückschlüsse auf dein Finanzamt und deine Daten zu als die Steuernummer – ein Plus für die Privatsphäre. Die übrigen Pflichtangaben erklärt der Artikel Rechnung schreiben als Kleinunternehmer.
Sonderfall: Umzug und neue Steuernummer
Die Steuernummer ist an dein zuständiges Finanzamt gebunden. Ziehst du in einen anderen Zuständigkeitsbereich, wird in der Regel ein neues Finanzamt zuständig – und du bekommst eine neue Steuernummer. Das ist kein Drama: Bereits gestellte Rechnungen bleiben gültig, du verwendest die neue Nummer einfach ab dem Wechsel. Deine persönliche Steuer-ID bleibt dagegen ein Leben lang gleich.
Mini-Checkliste für deine Steuernummer
- Steuer-ID herausgesucht (Brief vom Bundeszentralamt / Lohnsteuerbescheinigung)?
- Tätigkeit eingeordnet: freiberuflich oder gewerblich (dann ggf. erst Gewerbe anmelden)?
- ELSTER-Konto angelegt (Aktivierungscode-Wartezeit eingeplant)?
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und übermittelt – innerhalb eines Monats?
- Kleinunternehmerregelung bewusst gewählt oder abgelehnt?
- USt-IdNr. nötig (EU-Geschäfte oder Reverse Charge)? Falls ja, gleich mitbeantragt?
- Steuernummer in deine Rechnungsvorlage eingetragen?
Hakst du das ab, hast du nicht nur eine Nummer, sondern ein sauberes steuerliches Fundament – und kannst sofort losrechnen und Rechnungen stellen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist persönlich, 11-stellig und gilt lebenslang – sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und gehört nicht auf Rechnungen. Die Steuernummer dagegen vergibt dein zuständiges Finanzamt für deine Tätigkeit; sie steht auf Rechnungen und in der Steuererklärung und kann sich bei einem Umzug ändern.
Wie beantrage ich eine Steuernummer?
Du beantragst sie nicht separat, sondern über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in Mein ELSTER. Freiberufler:innen reichen ihn direkt ein, Gewerbetreibende nach der Gewerbeanmeldung. Nach Prüfung teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer mit.
Wie lange dauert es, bis ich meine Steuernummer bekomme?
In der Regel zwei bis sechs Wochen nach Übermittlung des Fragebogens – je nach Finanzamt und Auslastung kann es auch länger dauern. Plane zusätzlich ein paar Tage für die ELSTER-Registrierung ein, weil der Aktivierungscode per Post kommt.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Für reine Inlandsgeschäfte meist nicht. Sobald du aber Leistungen von Unternehmen im EU-Ausland beziehst (z. B. Werbung über Meta oder Google in Irland), greift oft das Reverse-Charge-Verfahren – dann brauchst du eine USt-IdNr. und musst die Umsatzsteuer ggf. selbst anmelden, trotz § 19 UStG. Die USt-IdNr. ist beim Bundeszentralamt kostenlos.
Welche Nummer muss auf meine Rechnung?
Nach § 14 UStG genügt entweder deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – eines von beidem reicht, auch auf Kleinunternehmer-Rechnungen. Hast du eine USt-IdNr., kannst du sie statt der Steuernummer angeben; das schützt deine Daten etwas besser.
Rechnungs-Generator
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Über den Autor
Tim GeithnerGründer von BetriebsBuddy · redaktionell verantwortlich
Tim Geithner ist Gründer von BetriebsBuddy und nach § 18 Abs. 2 MStV redaktionell für die Inhalte verantwortlich. Er übersetzt Steuer- und Bürokratie-Themen in einfache, umsetzbare Routinen für Kleinunternehmer, Creator und Side-Hustler. Die Artikel sind redaktionell recherchiert und mit Quellen belegt – sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
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