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Steuern

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Meldung deiner steuerfreien EU-Geschäfte mit Unternehmen ans Finanzamt.

Verkaufst du Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern (mit USt-IdNr., steuerfrei per Reverse Charge), musst du diese Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern angeben. Sie ist unabhängig von der UStVA und nennt die USt-IdNr. der Geschäftspartner sowie die Beträge.

EU-B2BUSt-IdNr.BZSt
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

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