Zusammenfassende Meldung (ZM)
Meldung deiner steuerfreien EU-Geschäfte mit Unternehmen ans Finanzamt.
Verkaufst du Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern (mit USt-IdNr., steuerfrei per Reverse Charge), musst du diese Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern angeben. Sie ist unabhängig von der UStVA und nennt die USt-IdNr. der Geschäftspartner sowie die Beträge.
EU-B2BUSt-IdNr.BZSt
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
DauerfristverlängerungEinen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.DifferenzbesteuerungUSt nur auf die Marge – relevant beim Wiederverkauf von Gebrauchtem.EinkommensteuerDie Steuer auf deinen Gewinn – zusätzlich zu einem Hauptjob zusammengerechnet.Einkommensteuer-VorauszahlungVierteljährliche Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuer.GewerbesteuerEine Steuer für Gewerbetreibende – mit einem Freibetrag von 24.500 €.Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)Wenn du die Regelung nutzt, weist du auf eigenen §19-Umsätzen keine Umsatzsteuer aus.
