Einkommensteuer-Vorauszahlung
Vierteljährliche Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuer.
Wenn dein Gewinn steigt, setzt das Finanzamt oft vierteljährliche Vorauszahlungen fest (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.), damit am Jahresende keine große Nachzahlung auf einmal kommt. Die Höhe richtet sich nach deiner letzten Steuererklärung. Verdienst du weniger, kannst du eine Herabsetzung beantragen.
QuartalNachzahlungAnpassung
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
GewerbesteuerEine Steuer für Gewerbetreibende – mit einem Freibetrag von 24.500 €.Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)Wenn du die Regelung nutzt, weist du auf eigenen §19-Umsätzen keine Umsatzsteuer aus.LiebhabereiWenn das Finanzamt dein Business als Hobby ohne Gewinnabsicht einstuft.QuellensteuerSteuer, die ein ausländischer Zahler direkt von deiner Auszahlung abzieht – bevor das Geld bei dir ankommt.RegelbesteuerungDas Gegenstück zur Kleinunternehmerregelung: Du weist USt aus und ziehst Vorsteuer.SolidaritätszuschlagErgänzungsabgabe zur Einkommensteuer – für die meisten inzwischen entfallen.
