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Steuern

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Wenn du die Regelung nutzt, weist du auf eigenen §19-Umsätzen keine Umsatzsteuer aus.

Mit der Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz bleiben deine eigenen inländischen Ausgangsumsätze unter bestimmten Grenzen umsatzsteuerfrei. Du weist auf deinen Rechnungen keine USt aus und gibst für diese Umsätze in der Regel keine laufende UStVA ab. Bedingung ist, dass dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet; im Gründungsjahr gilt die 25.000-€-Grenze. Sonderfälle wie Reverse Charge oder Aufforderungen des Finanzamts bleiben möglich. Im Gegenzug kannst du selbst keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen.

§19UmsatzgrenzeUSt-befreit
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

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