Liebhaberei
Wenn das Finanzamt dein Business als Hobby ohne Gewinnabsicht einstuft.
Macht deine Tätigkeit über Jahre nur Verluste und ist keine echte Gewinnabsicht erkennbar, kann das Finanzamt sie als „Liebhaberei“ einstufen. Folge: Du darfst die Verluste nicht mehr steuerlich mit anderen Einkünften verrechnen. Für Side-Hustles relevant, die lange nichts abwerfen – eine plausible Gewinnprognose hilft.
GewinnabsichtVerluste
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
QuellensteuerSteuer, die ein ausländischer Zahler direkt von deiner Auszahlung abzieht – bevor das Geld bei dir ankommt.RegelbesteuerungDas Gegenstück zur Kleinunternehmerregelung: Du weist USt aus und ziehst Vorsteuer.SolidaritätszuschlagErgänzungsabgabe zur Einkommensteuer – für die meisten inzwischen entfallen.Soll- vs. Ist-VersteuerungWann die USt fällig wird: bei Rechnungsstellung (Soll) oder bei Zahlung (Ist).Umsatzsteuer (USt)Die Steuer, die auf fast jeden Verkauf draufkommt – meist 19 % oder 7 %.Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)Eine EU-weite Nummer für den Handel mit Unternehmen im Ausland.
