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Steuern

Liebhaberei

Wenn das Finanzamt dein Business als Hobby ohne Gewinnabsicht einstuft.

Macht deine Tätigkeit über Jahre nur Verluste und ist keine echte Gewinnabsicht erkennbar, kann das Finanzamt sie als „Liebhaberei“ einstufen. Folge: Du darfst die Verluste nicht mehr steuerlich mit anderen Einkünften verrechnen. Für Side-Hustles relevant, die lange nichts abwerfen – eine plausible Gewinnprognose hilft.

GewinnabsichtVerluste
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

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Verstanden – und jetzt umsetzen?

BetriebsBuddy macht aus dem Wissen einen konkreten Plan: was wann zu tun ist, mit Erinnerung an jede Frist. Ohne Beleg-Upload.