TikTok Shop & Steuern: Was Creators in Deutschland wissen müssen
Seller-Umsätze, Affiliate-Provisionen und Live-Geschenke: welche Steuer wann anfällt, ab wann du Gewerbe und Steuernummer brauchst und wie viel du zurücklegen solltest.
Die kurze Antwort: Trenne Warenverkäufe, Affiliate-Provisionen und andere Creator-Vergütungen in deinen Aufzeichnungen. Einkommensteuer richtet sich nach deinem Gewinn und deiner gesamten Einkommenssituation. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer auf bestimmte eigene Umsätze; beim Einkauf ausländischer Leistungen können trotzdem Steuerpflichten entstehen.
Welche Einnahmen hast du tatsächlich?
| Tätigkeit | Unterlagen | Wichtige Unterscheidung |
|---|---|---|
| Eigene Waren verkaufen | Verkaufsbericht, Erstattungen, Gebührenrechnung, Settlement | Kundenerlös und Plattformgebühren getrennt erfassen |
| Affiliate-Marketing | Provisionsabrechnung und Vertrag | Deine Einnahme ist die Provision, nicht der Warenumsatz des beworbenen Shops |
| LIVE-/Creator-Vergütung | Programmbedingungen, Vergütungs- und Zahlungsnachweise | Anspruch und Verfügbarkeit der Vergütung prüfen; nicht vom Coin-Kaufpreis der Zuschauer ableiten |
Die genaue Vertragsrolle ist wichtiger als der Name der Plattform. Für Provisionen erklärt der Affiliate-Steuerratgeber die Abgrenzung zwischen inländischen und ausländischen Leistungsempfängern.
Anmeldung und Kleinunternehmerregelung
Beim planmäßigen Warenhandel gehört die Gewerbeanmeldung zum Start. Danach folgt die steuerliche Erfassung über ELSTER. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung für TikTok Shop hilft dir bei der Vorbereitung.
Für die Kleinunternehmerregelung gelten grundsätzlich 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Bei einer Gründung sind es im Gründungsjahr 25.000 €. Maßgeblich ist der gesetzliche Gesamtumsatz, nicht dein Gewinn oder nur die Netto-Auszahlung der Plattform. Details und Sonderfälle findest du im Ratgeber zu § 19.
Beim Bezug ausländischer Werbung oder Software kann Reverse Charge auch Kleinunternehmer betreffen. Prüfe deshalb die Gebührenrechnung, statt allein vom Kleinunternehmerstatus auf Umsatzsteuerfreiheit zu schließen.
DAC7: Meldung ist keine Steuerfreigrenze
Für Warenverkäufe sieht § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 PStTG eine Freistellung vor, wenn auf derselben Plattform im Meldezeitraum weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 € Vergütung zusammenkommen. Bei 30 Verkäufen oder 2.000 € entfällt diese Freistellung. Andere Freistellungen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.
Diese Regel lässt sich nicht pauschal auf Affiliate- oder LIVE-Einnahmen übertragen: Sie bezieht sich auf den Warenverkauf. Ob andere Leistungen unter das Gesetz fallen, richtet sich nach der konkreten Tätigkeit und Plattformrolle. Eine Meldung schafft weder eine neue Steuer noch eine steuerfreie Grenze. Mehr dazu im DAC7-Ratgeber.
Wann erfasse ich eine Einnahme?
Bei der EÜR ist grundsätzlich der steuerliche Zufluss maßgeblich. Ein verfügbares Plattformguthaben und die spätere Überweisung auf dein Bankkonto müssen deshalb auseinandergehalten werden. Die Aussage „es zählt immer erst der Bankeingang“ wäre zu pauschal. Prüfe anhand der Bedingungen und Abrechnung, ab wann du über den Betrag verfügen kannst; offene Schätzungen im Dashboard sind kein Zahlungsnachweis.
Bei LIVE-Vergütungen dokumentierst du den tatsächlich erworbenen und verfügbaren Anspruch. Aus Coins oder Geschenken der Zuschauer lässt sich ohne die Programmbedingungen weder dein Erlös noch ein pauschaler Plattformanteil von 50 % ableiten.
Beispiel: Erlös, Gebühr und Auszahlung abgleichen
Vereinfachter Kleinunternehmer-Fall im Inland: Du verkaufst Ware für 100 €. Eine im Beispiel angenommene Plattformgebühr von 9 € wird einbehalten, 91 € werden ausgezahlt. Du dokumentierst 100 € Erlös, 9 € Gebühr und 91 € Auszahlung. Die 91 € sind noch kein Gewinn: Wareneinsatz, Versand und weitere Kosten fehlen. Eine eventuell zusätzliche Umsatzsteuerpflicht auf Gebühren wird separat geprüft.
Welche Gebühr für dein Sortiment gilt, zeigt der aktualisierte TikTok-Gebührenratgeber. Die Beispielsrechnung ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Abrechnung.
Deine Monatsroutine
- Verkaufs-, Provisions- und Creator-Berichte getrennt herunterladen.
- Erstattungen, einbehaltene Gebühren und noch offene Beträge zuordnen.
- Gebührenrechnungen einschließlich Rechnungssteller und Steuerhinweisen sichern.
- Auszahlungen mit dem Bankkonto abgleichen, ohne denselben Erlös doppelt zu erfassen.
- Einkauf, Versand und Werbekosten mit Belegen ergänzen.
- Offene Fragen zu Zufluss, Auslandsleistungen oder Abweichungen festhalten.
Nutze anschließend den EÜR-Ratgeber, um die Aufzeichnungen in die Gewinnermittlung einzuordnen. Der Steuer-Rücklage-Rechner hilft bei der Planung; seine Spanne ist keine verbindliche Steuerberechnung. Für Verkäufe über Etsy ergänzt die Etsy-Monatsroutine die passenden Plattformunterlagen.
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Verkaufspreis, Gebühren, Einkauf, Versand – was bleibt übrig? Mit Presets für Etsy, eBay, Amazon und TikTok Shop.
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Über den Autor
Tim GeithnerGründer von BetriebsBuddy · redaktionell verantwortlich
Tim Geithner ist Gründer von BetriebsBuddy und nach § 18 Abs. 2 MStV redaktionell für die Inhalte verantwortlich. Er übersetzt Steuer- und Bürokratie-Themen in einfache, umsetzbare Routinen für Kleinunternehmer, Creator und Side-Hustler. Die Artikel sind redaktionell recherchiert und mit Quellen belegt – sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
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