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DAC7: Was Etsy, eBay & Co. ans Finanzamt melden

Etsy, eBay & Co. melden Verkäuferdaten ans Finanzamt. DAC7 erklärt: Bagatellgrenze (30 Verkäufe / 2.000 €), gemeldete Daten und was du jetzt tun solltest.

BBTim GeithnerVeröffentlicht am

Seit Anfang 2023 melden Etsy, eBay, Amazon, Vinted & Co. die Daten ihrer Verkäufer ans Finanzamt. Dahinter steckt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz – die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7. Viele Online-Seller bekommen davon eine Benachrichtigung der Plattform und erschrecken erst mal. Wichtig vorweg: DAC7 ist keine neue Steuer. Es macht bestehende Steuerpflichten nur sichtbar. Was das für dich heißt, klären wir hier in Ruhe.

01.01.2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

30 Verkäufe

Bagatellgrenze pro Plattform/Jahr

2.000 €

alternative Bagatellgrenze

Was DAC7 ist

DAC7 verpflichtet digitale Plattformen, bestimmte Verkäuferdaten zu sammeln und einmal im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Von dort gehen die Daten an die zuständigen Finanzämter. Betroffen sind Plattformen, über die du etwas verkaufst oder vermietest:

  • Marktplätze wie eBay, Etsy, Amazon, Kleinanzeigen, Vinted
  • Vermietungsplattformen wie Airbnb oder Booking
  • Dienstleistungsplattformen wie Upwork oder Fiverr

Die Meldung läuft automatisch im Hintergrund. Du musst dafür nichts tun – außer der Plattform deine korrekten Daten (Steuer-Identifikationsnummer, Adresse) zu geben, wenn sie danach fragt.

Welche Daten gemeldet werden

Gemeldet wird ein recht vollständiges Bild deiner Aktivität:

KategorieBeispiele
IdentitätName, Anschrift, Geburtsdatum
Steuerliche KennungSteuer-ID, ggf. USt-IdNr.
KontoBankverbindung für Auszahlungen
UmsatzZahl der Verkäufe, Vergütungen pro Quartal
Gebührenvon der Plattform einbehaltene Gebühren

Gut zu wissen

Das Finanzamt sieht durch DAC7 also nicht nur „dass" du verkaufst, sondern auch, wie viel und wie oft. Eine spätere Differenz zwischen gemeldeten Plattform-Umsätzen und deiner Steuererklärung fällt damit leichter auf.

Die Bagatellgrenze: Wann gemeldet wird

Nicht jeder Verkauf landet beim Finanzamt. Eine Plattform meldet dich nur, wenn du in einem Jahr mehr als 30 Verkäufe abwickelst oder mehr als 2.000 € Vergütung einnimmst. Schon eine der beiden Grenzen reicht für die Meldepflicht.

Wer also nur dreimal im Jahr etwas Gebrauchtes verkauft und unter 2.000 € bleibt, wird nicht gemeldet. Wer dagegen einen kleinen Shop betreibt, überschreitet die Grenzen schnell – meist über die Stückzahl, nicht über den Betrag.

Achtung

Die Grenze gilt pro Plattform. Wer auf eBay, Etsy und Vinted gleichzeitig aktiv ist, kann auf jeder einzeln unter der Grenze liegen und trotzdem in Summe ein klar gewerbliches Volumen erreichen. Die Steuerpflicht richtet sich nach deiner Gesamttätigkeit, nicht nach der Meldegrenze einer einzelnen Plattform.

Privatverkauf oder Gewerbe?

Das ist die eigentlich wichtige Frage – und sie war schon vor DAC7 entscheidend. Reine Privatverkäufe bleiben in der Regel steuerfrei: Wenn du gebrauchte Dinge aus deinem Haushalt unter dem ursprünglichen Kaufpreis verkaufst, entsteht kein steuerpflichtiger Gewinn.

Gewerblich wird es, wenn du planmäßig, wiederholt und mit Gewinnabsicht verkaufst – etwa selbst hergestellte Produkte, eingekaufte Ware zum Weiterverkauf oder digitale Downloads. Dann brauchst du ein Gewerbe und versteuerst deinen Gewinn. Die Abgrenzung ist fließend; Anhaltspunkte sind Häufigkeit, Neuware, gleichartige Artikel und ein professioneller Auftritt.

Wenn dein Verkauf gewerblich ist, hilft dir der Artikel Gewerbe anmelden als Kleinunternehmer beim sauberen Start. Und ob du dabei die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst, prüfst du mit der Kleinunternehmer-Ampel.

DAC7 ist kein Grund zur Panik

Wenn du deine Verkäufe ohnehin ordentlich versteuerst, ändert DAC7 für dich nichts. Du machst genau weiter wie bisher. Die Meldung ist dann nur eine Bestätigung dessen, was in deiner Steuererklärung sowieso steht.

Problematisch wird es nur, wenn bisher gewerbliche Umsätze gar nicht angegeben wurden. Dann lohnt es sich, die Situation zu ordnen – im Zweifel mit steuerlicher Beratung. Besser jetzt sauber aufstellen, als auf eine Rückfrage des Finanzamts zu warten.

Tipp

Lade dir bei jeder Plattform regelmäßig deine Umsatz- oder Transaktionsübersichten herunter und lege sie zu deinen Belegen. So kannst du eine spätere DAC7-Meldung jederzeit mit deinen eigenen Zahlen abgleichen.

So bleibst du DAC7-sicher

  • Trenne klar zwischen privaten Gebrauchtverkäufen und gewerblichem Verkauf.
  • Melde ein Gewerbe an, sobald dein Verkauf planmäßig und gewinnorientiert wird.
  • Halte für jede Plattform die Umsatzreports fest und gleiche sie mit deiner EÜR ab.
  • Richte eine feste Monatsroutine ein, damit nichts liegen bleibt.
  • Verkaufst du digitale Produkte, lies zusätzlich Digitale Produkte verkaufen: Steuern.

DAC7 wirkt im ersten Moment wie Überwachung. In Wahrheit ist es vor allem ein Anlass, den eigenen Shop steuerlich sauber aufzustellen – und das macht dir am Jahresende ohnehin das Leben leichter.

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Über den Autor

Tim Geithner

Gründer von BetriebsBuddy · redaktionell verantwortlich

Tim Geithner ist Gründer von BetriebsBuddy und nach § 18 Abs. 2 MStV redaktionell für die Inhalte verantwortlich. Er übersetzt Steuer- und Bürokratie-Themen in einfache, umsetzbare Routinen für Kleinunternehmer, Creator und Side-Hustler. Die Artikel sind redaktionell recherchiert und mit Quellen belegt – sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Dieser Artikel bietet redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

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