OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)
Eine zentrale Meldung für USt bei Verkäufen an Privatkunden in der EU.
Verkaufst du Waren oder digitale Produkte an Privatpersonen in anderen EU-Ländern und überschreitest die Lieferschwelle von 10.000 €, wird dort die jeweilige Landes-Umsatzsteuer fällig. Statt dich in jedem Land zu registrieren, meldest du alles gebündelt über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Relevant für viele Etsy-, Shopify- und KDP-Seller.
EU-Verkäufe10.000 € SchwelleBZSt
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
Plattformen-Meldepflicht (DAC7)Online-Plattformen melden deine Verkäufe automatisch ans Finanzamt.Print-on-Demand (POD)Designs hochladen, verkaufen – gedruckt und verschickt wird erst, wenn jemand bestellt.Reverse-Charge-VerfahrenBei Diensten aus dem Ausland schuldest du die USt selbst, nicht der Anbieter.Verpackungsgesetz (VerpackG)Das Gesetz hinter LUCID: Verpackungen müssen registriert und lizenziert werden.Verpackungsregister LUCIDDas Register, in das sich jede:r eintragen muss, die:der verpackte Ware an Endkund:innen schickt.DropshippingDu verkaufst Ware, die dein Lieferant direkt an deine Kund:innen schickt – ohne eigenes Lager.
