Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das Gesetz hinter LUCID: Verpackungen müssen registriert und lizenziert werden.
Das Verpackungsgesetz setzt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Deutschland um. Es verpflichtet alle, die verpackte Ware an Endverbraucher:innen abgeben, zu drei Dingen: Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Lizenzierung der Verpackungsmengen bei einem dualen System (das finanziert Sammlung und Recycling, etwa über die gelbe Tonne) und regelmäßige Mengenmeldung. Auch Versandkartons und Füllmaterial zählen dazu. Verstöße können Abmahnungen, Bußgelder und Sperren auf Marktplätzen nach sich ziehen.
EPRduales SystemLizenzierung
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
Verpackungsregister LUCIDDas Register, in das sich jede:r eintragen muss, die:der verpackte Ware an Endkund:innen schickt.DropshippingDu verkaufst Ware, die dein Lieferant direkt an deine Kund:innen schickt – ohne eigenes Lager.Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)Umsatzsteuer auf Waren, die du aus Nicht-EU-Ländern importierst.Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)EU-Prinzip: Wer Produkte oder Verpackungen in Umlauf bringt, beteiligt sich an Rücknahme und Recycling.OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)Eine zentrale Meldung für USt bei Verkäufen an Privatkunden in der EU.Plattformen-Meldepflicht (DAC7)Online-Plattformen melden deine Verkäufe automatisch ans Finanzamt.
