Reverse-Charge-Verfahren
Bei Diensten aus dem Ausland schuldest du die USt selbst, nicht der Anbieter.
Beziehst du Leistungen von Unternehmen aus dem Ausland (z. B. Werbung über Meta/Google Irland, Software-Abos aus den USA), greift oft das Reverse-Charge-Verfahren: Die Steuerschuld geht auf dich über, du meldest die USt selbst. Kleinunternehmer:innen müssen das beachten – hier kann trotz §19 eine Meldepflicht entstehen. Im Zweifel Steuerberater fragen.
AuslandsdiensteSteuerschuldumkehr
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
Verpackungsgesetz (VerpackG)Das Gesetz hinter LUCID: Verpackungen müssen registriert und lizenziert werden.Verpackungsregister LUCIDDas Register, in das sich jede:r eintragen muss, die:der verpackte Ware an Endkund:innen schickt.DropshippingDu verkaufst Ware, die dein Lieferant direkt an deine Kund:innen schickt – ohne eigenes Lager.Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)Umsatzsteuer auf Waren, die du aus Nicht-EU-Ländern importierst.Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)EU-Prinzip: Wer Produkte oder Verpackungen in Umlauf bringt, beteiligt sich an Rücknahme und Recycling.OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)Eine zentrale Meldung für USt bei Verkäufen an Privatkunden in der EU.
