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Reverse-Charge-Verfahren

Bei Diensten aus dem Ausland schuldest du die USt selbst, nicht der Anbieter.

Beziehst du Leistungen von Unternehmen aus dem Ausland (z. B. Werbung über Meta/Google Irland, Software-Abos aus den USA), greift oft das Reverse-Charge-Verfahren: Die Steuerschuld geht auf dich über, du meldest die USt selbst. Kleinunternehmer:innen müssen das beachten – hier kann trotz §19 eine Meldepflicht entstehen. Im Zweifel Steuerberater fragen.

AuslandsdiensteSteuerschuldumkehr
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

Verwandte Begriffe

Verstanden – und jetzt umsetzen?

BetriebsBuddy macht aus dem Wissen einen konkreten Plan: was wann zu tun ist, mit Erinnerung an jede Frist. Ohne Beleg-Upload.