Aufbewahrungspflicht
Rechnungen und Belege musst du mehrere Jahre lang aufbewahren.
Geschäftsunterlagen wie Rechnungen, Belege und Kontoauszüge musst du aufbewahren – Rechnungen in der Regel 8 Jahre (seit 2025 verkürzt von 10), Buchungsbelege ebenfalls. Digital gescannt reicht meist aus, solange die Unterlagen unveränderbar und lesbar bleiben. Wichtig für den Fall einer Betriebsprüfung.
8 JahreBelegeGoBD
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.
Verwandte Begriffe
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