BBetriebsBuddy
Buchhaltung

Aufbewahrungspflicht

Rechnungen und Belege musst du mehrere Jahre lang aufbewahren.

Geschäftsunterlagen wie Rechnungen, Belege und Kontoauszüge musst du aufbewahren – Rechnungen in der Regel 8 Jahre (seit 2025 verkürzt von 10), Buchungsbelege ebenfalls. Digital gescannt reicht meist aus, solange die Unterlagen unveränderbar und lesbar bleiben. Wichtig für den Fall einer Betriebsprüfung.

8 JahreBelegeGoBD
Redaktionelle Orientierung in einfacher Sprache – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall fragst du Steuerberater:in oder Finanzamt.

Verwandte Begriffe

Verstanden – und jetzt umsetzen?

BetriebsBuddy macht aus dem Wissen einen konkreten Plan: was wann zu tun ist, mit Erinnerung an jede Frist. Ohne Beleg-Upload.