Aufbewahrungspflicht
Rechnungen und Belege musst du mehrere Jahre lang aufbewahren.
Geschäftsunterlagen wie Rechnungen, Belege und Kontoauszüge musst du aufbewahren – Rechnungen in der Regel 8 Jahre (seit 2025 verkürzt von 10), Buchungsbelege ebenfalls. Digital gescannt reicht meist aus, solange die Unterlagen unveränderbar und lesbar bleiben. Wichtig für den Fall einer Betriebsprüfung.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
In der Regel 8 Jahre – diese Frist wurde 2025 von zuvor 10 Jahren verkürzt. Sie gilt für Rechnungen, Buchungsbelege und andere aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen.
Reicht es, Belege nur digital zu speichern?
Ja, ein digitaler Scan reicht meist aus – vorausgesetzt, er ist vollständig lesbar, unveränderbar archiviert und den GoBD-Grundsätzen entsprechend abgelegt. Das Papieroriginal musst du dann in der Regel nicht separat aufheben.
Was passiert, wenn ich Belege nicht aufbewahre?
Ohne Nachweis kann das Finanzamt Betriebsausgaben bei einer Prüfung nicht anerkennen, was zu Steuernachzahlungen führen kann. Bei größeren Lücken drohen zusätzlich Schätzungen zu deinen Ungunsten.
