Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die einfache Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben.
Die EÜR ist die einfachste Art, deinen Gewinn zu ermitteln: Du stellst deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber, die Differenz ist dein Gewinn. Sie reicht für die meisten Kleinunternehmer:innen und Freiberufler:innen aus – eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist nicht nötig. Die EÜR gibst du als Anlage zur Steuererklärung ab.
Häufige Fragen
Wer darf die EÜR statt einer Bilanz nutzen?
Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten (aktuell 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn im Jahr), dürfen die einfache EÜR statt einer doppelten Buchführung mit Bilanz nutzen.
Wie reiche ich die Anlage EUR ein?
Die EÜR gibst du als „Anlage EÜR“ elektronisch über ELSTER zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab. Du trägst deine Betriebseinnahmen und -ausgaben in die vorgegebenen Kategorien ein.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR stellt nur tatsächliche Zahlungsflüsse gegenüber (Einnahmen minus Ausgaben) und ist deutlich einfacher. Eine Bilanz erfasst zusätzlich Vermögen, Schulden und Forderungen zum Stichtag und verlangt doppelte Buchführung.
